Wie viele Stunden arbeitet man in Ihrem Land pro Woche? Haben Arbeitslose Anspruch auf Unterstützung? Und wie steht es mit Personen im Ruhestand? Wird Beschäftigten ein bezahlter Urlaub gewährt?
Unter gewissen Bedingungen haben Franzosen ein Anrecht auf Arbeitslosenunterstützung, sowie auf eine Rente ab einem Alter von 62 Jahren.
Franzosen haben jährlich 10 Feiertage und 5 Wochen bezahlten Urlaubs. Schweizer haben im Allgemeinen 4 Wochen bezahlten Urlaubs, jedoch können manche Unternehmen günstigere Bedingungen mit einer zusätzlichen Urlaubswoche bieten. Schweizer haben je nach Kanton zwischen 8 und 15 Feiertage.
Belgier haben, zusätzlich zu den Feiertagen, ein Anrecht auf 20 bezahlte Urlaubstage. In Kanada können die meisten Arbeitnehmer nach einem Jahr Betriebszugehörigkeit nur 2 Ferienwochen beanspruchen.
Feiertage sind gesetzliche Urlaubstage, an denen niemand arbeitet, mit Ausnahme des Personals von gewissen Geschäften (Bäckereien, Restaurants), Pflege- und Notdiensten (Krankenhäuser) und Tourismuseinrichtungen (Hotels, Parks, Museen).
Der bei bezahltem Urlaub vom Arbeitgeber für die Urlaubstage gezahlte Lohn ist der Gesamtzahl der jährlich geleisteten Arbeitstage proportional. In Frankreich haben Schüler 2 Monate Sommerferien. Viele Familien nehmen deshalb ihren Urlaub im Juli oder August, weshalb viele Unternehmen ihre Aktivitäten im August reduzieren.
In Frankreich ist die Arbeitszeit gesetzlich auf 35 Stunden pro Woche festgelegt. Von dieser Regelung profitiert insbesondere Verwaltungspersonal. Bei den 35 Stunden handelt es sich nicht um eine Höchstzahl wöchentlich zu leistender Arbeitsstunden, sondern vielmehr um einen Referenzwert zur Berechnung von Überstunden.
Eine Arbeitswoche geht normalerweise von Montag bis Freitag, wobei an jedem Arbeitstag eine ungefähr einstündige Mittagspause vorgesehen ist, jedoch hängt die genaue Festlegung der Arbeitstage und -stunden von der Art des Berufszweigs und der Arbeitsstelle ab.
Nach
https://www.justlanded.com/francais/France/Guide-France/Emploi/Travailler, Stand vom 26.08.2022.